Allgemeine
Geschäfts­bedingungen

der Bronzel Süd GmbH

§ 1 Allgemeines – Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge, Lieferungen und sonstigen Leistungen der Bronzel Süd GmbH gegenüber ihren Kunden.

Unsere Lieferungen, Leistungen und Angebote erfolgen ausschließlich aufgrund dieser AGB. Diese sind Bestandteil aller Verträge, die wir mit unseren Kunden schließen.

Nimmt der Auftraggeber ein Angebot an, werden die AGB zum Vertragsbestandteil.

Bei Unternehmen als Auftraggeber werden deren Allgemeine Geschäftsbedingungen, selbst bei Kenntnis dieser, nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, die Bronzel Süd GmbH hat deren Geltung anstelle dieser AGB ausdrücklich in Textform bestätigt.

Abweichende Bedingungen des Kunden oder Dritter finden somit keine Anwendung, auch wenn wir ihrer Geltung im Einzelfall nicht ausdrücklich widersprechen. Die Bezugnahme auf ein Schreiben, das solche Bedingungen enthält, gilt nicht als Zustimmung.

§ 2 Angebote

Angebote, Kostenvoranschläge, Zeichnungen, Modelle und andere Unterlagen bleiben unser Eigentum und dürfen ohne unsere ausdrückliche Zustimmung nicht an Dritte weitergegeben werden. Die ausschließlichen Nutzungs-, Urheber- und Eigentumsrechte liegen bei uns.

Angebote sind bis zur Annahme durch den Auftraggeber freibleibend.

Änderungen, Nachtragsangebote sowie Ergänzungen bedürfen der Textform.

Die Angebote der Bronzel Süd GmbH können vom Kunden innerhalb von 14 Tagen in Textform angenommen werden.

Mit der Annahme des Angebots ist bei Sanierungsleistungen nicht die Herstellung eines Neuwertzustandes, sondern die Wiederherstellung des vor dem Schadensereignis bestehenden Zustandes verbunden.

§ 3 Preise und Zahlung

(1) Unsere Angebotspreise gelten für die Dauer von 30 Tagen ab Erstellungs- bzw. Vertragsdatum. Nach Ablauf dieser Frist sind wir berechtigt, nachweisbare Material- oder Lohnkostensteigerungen anteilig weiterzugeben, sofern diese mehr als 5 % des ursprünglich vereinbarten Gesamtpreises übersteigen.

Übersteigt der neue Gesamtpreis die ursprüngliche Vereinbarung um mehr als 10 %, steht dem Kunden ein Rücktrittsrecht zu. Bereits erbrachte Leistungen sind in diesem Fall anteilig zu vergüten.

(2) Alle Preise verstehen sich in Euro zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen Mehrwertsteuer, sofern nicht ausdrücklich anders angegeben.

(3) Zahlungen sind, sofern nicht anders vereinbart, spätestens innerhalb von acht (8) Kalendertagen nach Zugang der Rechnung ohne Abzug zu leisten. Maßgeblich ist der Eingang auf unserem Geschäftskonto.

(4) Kommt der Kunde mit einer Zahlung in Verzug, sind wir berechtigt, Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe gemäß § 288 BGB zu verlangen. Die Geltendmachung eines darüber hinausgehenden Verzugsschadens bleibt vorbehalten.

(5) Wir sind berechtigt, angemessene Abschlagszahlungen entsprechend dem Baufortschritt bzw. Leistungsstand zu verlangen. Diese sind jeweils nach Zugang der Teilrechnung zur Zahlung fällig.

(6) Der Kunde kann nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen oder ein Zurückbehaltungsrecht ausüben.

§ 4 Ausführungsfrist und Höhere Gewalt

Die von uns angegebenen Ausführungsfristen sind unverbindlich, es sei denn, sie wurden ausdrücklich als verbindlich vereinbart.

Bei Ereignissen höherer Gewalt (z. B. Naturkatastrophen, Epidemien, behördliche Maßnahmen, Streiks oder sonstige unvorhersehbare, nicht durch uns zu vertretende Umstände) sind wir berechtigt, die Leistung für die Dauer der Behinderung und einer angemessenen Anlaufzeit danach zu verschieben. Schadensersatzansprüche wegen Verzögerung sind in diesen Fällen ausgeschlossen.

§ 5 Mietdauer bei der Anmietung von Trocknungsgeräten

Wird dem Kunden Gerätetechnik, insbesondere Trocknungsgeräte, mietweise zur Verfügung gestellt, gilt die vereinbarte Mietdauer. Eine vorzeitige Rückgabe berührt nicht die vereinbarte Mietdauer und die daraus resultierende Zahlungsverpflichtung.

Gerätetechnik ist spätestens nach Ablauf der Mietdauer in funktionsfähigem und gereinigtem Zustand zurückzugeben. Andernfalls behalten wir uns vor, Reinigungskosten sowie gegebenenfalls anfallende Reparaturkosten gesondert in Rechnung zu stellen.

Die Gefahr des zufälligen Untergangs oder der Beschädigung während der Mietdauer trägt der Mieter.

§ 6 Mitwirkungspflichten des Kunden, Annahmeverzug

Der Kunde ist verpflichtet, alle zur ordnungsgemäßen und zeitgerechten Durchführung der beauftragten Leistungen erforderlichen Mitwirkungsleistungen rechtzeitig, vollständig und auf eigene Kosten zu erbringen. Dazu gehört insbesondere der ungehinderte Zugang zu den betroffenen Räumlichkeiten sowie die Bereitstellung notwendiger Informationen und Genehmigungen.

Der Kunde stellt uns alle für die Durchführung der Leistungen erforderlichen Unterlagen (Pläne, Zeichnungen etc.) rechtzeitig und kostenfrei zur Verfügung.

Der Kunde informiert uns über technische Besonderheiten und den Zustand des Objekts und unterstützt uns bei der ordnungsgemäßen Auftragsabwicklung. Der Kunde gewährt unseren Mitarbeitern zu den vereinbarten Zeiten Zugang zum Arbeitsplatz und stellt die hierfür notwendigen Ressourcen wie Heizung, Strom und Wasser auf eigene Kosten bereit.

Bei Arbeiten an Böden mit Fußbodenheizung verpflichtet sich der Kunde insbesondere:

  • die Fußbodenheizung betriebsbereit zu halten,
  • sie mindestens 12 Stunden vor Beginn der Arbeiten abzuschalten, damit die Heizschlangen bzw. Heizdrähte und der darüber befindliche Estrich ausreichend abgekühlt sind,
  • bei niedriger Vorlauftemperatur für eine geeignete Anhebung der Temperatur zu sorgen (ggf. durch Hinzuziehung eines örtlichen Heizungsfachbetriebs) und dies mit uns abzustimmen.

Ist Vertragsgegenstand die Anmietung von Trocknungsgeräten durch den Kunden oder die Durchführung eines Trocknungsauftrags durch uns, ist der Kunde zusätzlich verpflichtet:

  • eine 230V-Stromversorgung bereitzustellen;
  • für die Absicherung der Stromversorgung zu sorgen, sodass die erforderlichen Trocknungsgeräte störungsfrei betrieben werden können;
  • die durch die Maßnahmen zur Wasserschadensbeseitigung entstehenden Energiekosten zu tragen;
  • Gerätestörungen (möglichst per E-Mail) unverzüglich zu melden;
  • die Geräte täglich zu kontrollieren, ordnungsgemäß zu nutzen und zu warten;
  • die Gefahr des Verlusts, Diebstahls oder Schadens ab Übergabe bis Rückgabe zu tragen, soweit kein Verschulden unsererseits vorliegt.

Kommt der Kunde mit der Annahme der Leistungen in Verzug oder verletzt er eine Mitwirkungspflicht, so sind wir berechtigt, den uns dadurch entstehenden Schaden, einschließlich etwaiger Mehraufwendungen (z. B. vergebliche Anfahrten, Lagerkosten, zusätzliche Arbeitskosten), ersetzt zu verlangen.

Weitergehende gesetzliche Ansprüche, insbesondere aus §§ 293 ff. BGB (Annahmeverzug), bleiben hiervon unberührt.

§ 7 Gewährleistung

Es gelten die gesetzlichen Gewährleistungsregelungen, soweit in diesen AGB nichts Abweichendes geregelt ist.

Offensichtliche Mängel sind uns vom Kunden unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von 7 Kalendertagen nach Abnahme der Leistung oder Lieferung schriftlich anzuzeigen. Für nicht offensichtliche Mängel gilt eine Anzeigefrist von 12 Monaten ab Abnahme.

Im Falle berechtigter Mängelrügen sind wir nach unserer Wahl zur Nachbesserung oder Ersatzlieferung berechtigt. Schlägt die Nachbesserung fehl oder ist sie uns unzumutbar, kann der Kunde Minderung verlangen oder – bei erheblichen Mängeln – vom Vertrag zurücktreten.

Weitergehende Ansprüche des Kunden, insbesondere auf Schadensersatz, bestehen nur nach Maßgabe von § 8 dieser AGB.

§ 8 Haftungsbeschränkung

Für Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung von uns, unseren gesetzlichen Vertretern oder Erfüllungsgehilfen beruhen, haften wir unbeschränkt.

Bei einfach fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) ist die Haftung auf den vertragstypisch vorhersehbaren Schaden begrenzt. Im Übrigen ist die Haftung für einfache Fahrlässigkeit ausgeschlossen.

Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten nicht für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder bei zwingender gesetzlicher Haftung, insbesondere nach dem Produkthaftungsgesetz.

Soweit unsere Haftung ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung unserer Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen.

§ 9 Rechtswahl und Gerichtsstand

Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

Sofern der Kunde Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, ist ausschließlicher Gerichtsstand der jeweilige Sitz der Gesellschaft der Bronzel Süd GmbH, mit der der Vertrag geschlossen wurde.

Die Bronzel Süd GmbH ist jedoch berechtigt, auch am allgemeinen Gerichtsstand des Kunden Klage zu erheben.