Brandschaden: Sanierungsmaßnahmen und Kostenübernahme durch die Versicherung

Brandschaden - bronzel,de

Ein überlastetes Stromkabel, eine umgekippte Kerze oder die falsche Handhabung von Werkzeug mit offener Flamme: Es gibt viele verschiedene Auslöser für einen Brand. Der daraus entstehende Schaden reicht von beschädigtem Mobiliar bis zum unbewohnbaren Haus oder Wohnung. Rund um das Thema Brandschaden bieten wir bei Bronzel vielfältige Sanierungsleistungen an und geben wertvolle Tipps.

Sind die Flammen gelöscht, beginnt unsere Arbeit. Neben der Analyse und Dokumentation der Brandschäden leiten wir auch alle notwendigen Sanierungsmaßnahmen ein.
Wenn Bauteile von dem Brandschaden betroffen sind, bereiten wir alle betroffenen Räume bzw. das Mauerwerk für die Sanierung vor und saugen eventuelles Löschwasser ab. Da meist Rußpartikel an Wänden, Böden, Decken oder dem Mobiliar haften bleiben, kümmern wir uns auch hier um die gründliche Beseitigung, z. B. durch Absaugen und anschließendem Wischen. Je nach Umfang des Brandschadens und der vorangegangenen Löscharbeiten kann außerdem eine professionelle Trocknung der Räume notwendig sein. Böden, Wände und Decken werden im Anschluss von uns repariert oder komplett neu verlegt bzw. tapeziert und gestrichen.

Brandschaden: Was Sie selbst tun können

Die beste Vorbeugung großer Sanierungsmaßnahmen ist, einen Brandschaden gar nicht erst entstehen zu lassen oder diesen zumindest so gering wie möglich zu halten. Um einen Brand möglichst schnell zu bemerken, sind Rauchmelder eine sinnvolle Anschaffung. Die meist flachen runden Geräte werden an der Decke angebracht und reagieren mit einem lauten akustischen Signal auf sich ausbreitenden Rauch. Da sich dieser meist schneller ausbreitet als die Flammen selbst, können  größere Brandschäden so oft rechtzeitig verhindert werden. Besonders nützlich sind die Rauchmelder für Brände, die in der Nacht ausbrechen: Da im Schlaf der Geruchssinn nicht funktioniert, werden Schlafende frühzeitig durch den Alarm geweckt und können sich in Sicherheit bringen.
Rauchmelder sollten mindestens im Flur und Schlafzimmer angebracht werden, sinnvoll kann auch ein Gerät im Wohn- und Arbeitszimmer sein. In der Küche und im Bad sollten Sie auf einen Rauchmelder verzichten, da aufsteigender Wasserdampf (z. B. vom Duschen) oder Dampf, der beim Kochen entsteht, zu einem Fehlalarm führen kann.

Bricht ein Brand aus, setzen Sie unverzüglich einen Notruf ab und bringen Sie sich und andere in Sicherheit.

Welche Versicherung übernimmt die Kosten bei einem Brandschaden?

Entsteht ein Brandschaden am Mobiliar, ist die Hausratversicherung für die Kostenübernahme zuständig. Bei einem Brandschaden an Haus oder Wohnung selbst greift die Wohngebäudeversicherung. Für beide Versicherungen gilt, dass die Kosten nur übernommen werden, wenn der Brandschaden unabsichtlich entstanden ist. Bei Vorsatz  zahlt die Versicherung gar nicht, bei grober Fahrlässigkeit nur in Teilen.
Wichtig ist auch die genaue Definition eines Brandes: Von einem Brand spricht man, wenn ein Feuer sich ohne einen bestimmungsgemäßen Herd entwickelt – ein Stromkabel ist z. B. kein bestimmungsgemäßer Herd, ein Kamin schon – oder sich dieses aus eigener Kraft ausbreitet (z. B. Funkenflug).

Tipp: Achten Sie bei der Wahl Ihrer Versicherung darauf, ob Seng- und Schmorschäden mit abgedeckt sind. Viele Versicherungen schließen diese Schäden aus. Von einem Sengschaden wird gesprochen, wenn durch Hitze aber ohne Feuer ein Schaden entsteht, z. B. durch glühende Zigarettenasche.

Wollen Sie einen Schaden an Ihre Versicherung melden, ist eine möglichst detaillierte Dokumentation des Schadens (schriftlich und mit Fotos) unverzichtbar. Mieter sollten außerdem den Vermieter bzw. die Hausverwaltung unverzüglich über den Brandschaden in Kenntnis setzen. So kann der Vermieter ggf. seine Gebäudeversicherung umgehend über Brandschäden informieren und somit eine schnelle Abwicklung initiieren.

Was übernimmt die Hausratversicherung?

Die Hausratversicherung übernimmt folgende Kosten bei einem Brandschaden an der Einrichtung:

  • Wiederbeschaffung beweglicher Gegenstände: Werden Kleidung, Haushalts- und Elektrogeräte oder Möbel von dem Brand zerstört, zahlt die Versicherung Wiederbeschaffungswert, um neuwertigen Ersatz zu kaufen.
  • Reparaturkosten
  • Wertminderung, wenn Gegenstände noch benutzbar aber beschädigt worden sind
  • evtl. Kosten für den Feuerwehreinsatz

Die genaue Höhe der Kostenübernahme nach einem Brandschaden richtet sich auch danach, ob Sie eine Versicherung abgeschlossen haben, die den Neuwert des Hausrats pauschal nach Quadratmetern berechnet oder auf Basis einer exakten Versicherungssumme.

Was übernimmt die Wohngebäudeversicherung?

Bei einem Brandschaden an der Bausubstanz eines Gebäudes greift die Wohngebäudeversicherung und übernimmt die Reparatur- und Wiederaufbaukosten für folgende Bauteile:

  • Mauerwerk und Dach
  • fest verbaute Teile: Fenster, Türen, Fliesen
  • Sanitäranlagen: Dusche, Badewanne, Toilette inkl. Leitungssysteme
  • elektrische und Heizungsanlagen
  • tlw. Nebengebäude, z. B. Garage oder Gartenhaus

Als Immobilienbesitzer und auch als Vermieter sollten Sie regelmäßig prüfen, ob die Versicherungssumme der Gebäudeversicherung dem aktuellen Wert des Gebäudes entspricht.

Brandschaden an einem Nachbargebäude: Die private Haftpflichtversicherung

Nicht selten werden bei einem Brand angrenzende Gebäude beschädigt, direkt durch die Flammen oder aufgrund starker Rauchentwicklung. Entsteht ein Brandschaden an einem Nachbargebäude, werden die Eigentümer oder Mieter des Hauses, in dem der Brand entstanden ist, in die Pflicht genommen. Dabei ist es unerheblich, ob der Brand aufgrund eines technischen Defekts oder Fahrlässigkeit entstanden ist. In diesem Fall übernimmt eine private Haftpflichtversicherung die entstandenen finanziellen Ansprüche.

Unser Service bei einem Brandschaden: Im Zuge der Sanierung kümmern wir uns bei Bronzel auch um die Kommunikation mit der Versicherung.