Von nassen Flecken an Wänden und Böden bis zu meterhohem Wasser im Keller: Ein Wasserschaden kann je nach Ursache und Zeitpunkt der Entdeckung unterschiedliche Ausmaße annehmen. Nicht immer ist der Auslöser des Schadens auf den ersten Blick ersichtlich, schnelles und fachgerechtes Handeln ist aber in jedem Fall unabdingbar – auch, damit Ihre Versicherung sich an der Schadensbeseitigung beteiligt bzw. die Kosten dafür übernimmt. Die Bronzel Unternehmensgruppe ist mit über 40 Jahren am Markt Ihr kompetenter Partner bei der Diagnose und Beseitigung eines Wasserschadens.
Eine der häufigsten Ursachen für einen Wasserschaden ist ein Rohrbruch. Je nach Position und Funktion des Rohrs können ein einzelner Raum oder ein kompletter Wohnkomplex von Wasserschäden betroffen sein. Auch eine undichte Leitung, z. B. an einer Waschmaschine, oder ein undichter Boiler sind oft verantwortlich für feuchte Räume. Weniger offensichtlich, dafür aber oftmals deutlich nachhaltiger, sind Wasserschäden, die durch undichte (Silikon-)Fugen oder eine mangelhaft isolierte Gebäudehülle entstehen. Im letzten Fall dringt Wasser von außen in das Gebäude ein, was zu massiven und dauerhaften Schäden an der Bausubstanz führen kann.
In jedem Fall wichtig: Bemerken Sie irgendwo in Ihrem Haus oder der Wohnung ein Anzeichen für Wasser, setzen Sie sich schnell mit uns in Verbindung. Je eher ein Wasserschaden entdeckt und die Ursache lokalisiert wird, desto eher kann die Ursache behoben und mit der Sanierung begonnen werden. So werden nicht nur dauerhafte Schäden, sondern auch die Bildung von Schimmel verhindert und Folgekosten klein gehalten, was auch die Übernahme der Sanierungskosten z.B. durch Ihre Hausratversicherung begünstigt.
Entsteht ein Wasserschaden aufgrund eines Rohrbuchs oder einer anderen unmittelbaren Ursache, z. B. einem Defekt an der Geschirrspül- oder Waschmaschine, gibt es einige sinnvolle Sofortmaßnahmen, bevor Sie sich an eine Fachfirma zur Schadensbeseitigung wenden.
In den 70er Jahren als “Die Wasserwehr” gegründet, kennen wir uns bei Bronzel mit Schäden durch Wasser bestens aus und bieten eine breite Leistungspalette für Privatpersonen, Versicherungen, Hausverwaltungen und Bauunternehmen.
Diagnose
Wenn die Ursache unauffälliger als eine defekte Waschmaschine ist, stellen wir mit Hilfe modernster Technik fest, woher das Wasser kommt und in welcher Größenordnung bereits ein Schaden vorliegt. Bei einem Rohrbruch wenden wir z. B. verschiedene Methoden der Leckortung an, je nachdem wo das Leck vermutet wird.
Um bei feuchten Wänden, Decken und Böden die richtigen Sanierungsmaßnahmen einleiten zu können, gehört auch die Feuchtigkeitsmessung zu unseren Diagnose-Leistungen.
Trocknung
Je nach betroffenem Material kommen verschiedene Verfahren zum Einsatz, um durchnässte Böden und Wände fachgerecht zu trocknen. Sofern nötig, saugen oder pumpen wir im Vorwege auch ausgetretenes Wasser ab.
Sanierung
Vom Entfernen alter Tapeten und Bodenbeläge über das Verlegen neuer Fliesen bis hin zu Maler- und Tapezierarbeiten: Bei Bronzel kümmern wir uns um die kompletten Sanierungsmaßnahmen nach einem Wasserschaden. Dabei setzen wir auch auf ein umfangreiches Netzwerk an zuverlässigen Partnerfirmen. Auch die Trocknung und ggf. Entsorgung betroffener Möbel und Textilien können Sie über uns abwickeln.
Ein Thema, bei dem bei Privatpersonen häufig Unklarheit herrscht, ist, wann welche Versicherung nach einem Wasserschaden greift. Grundsätzlich kommt es immer auf die genauen Umstände an, ob überhaupt eine Versicherung einen Wasserschaden ersetzt. Das Wie und Wo entscheidet außerdem darüber, welche Versicherung verantwortlich ist.
Gut zu wissen: In jedem Fall sollten Sie einen Wasserschaden genau dokumentieren, sofort nach Auftreten des Schadens Maßnahmen zur Minimierung einleiten (Obliegenheitspflicht) und die entsprechenden Versicherungen informieren.
Die Hausratversicherung kommt zum Einsatz, wenn ein Wasserschaden an der eigenen Einrichtung durch bestimmungswidriges Austreten von Leitungswasser entsteht. Dabei muss der Schaden im Zusammenhang mit dem Rohr- bzw. Leitungssystem der Wohnung oder des Hauses, z. B. mit der Heizungs- bzw. Sprinkleranlage, oder in Verbindung mit Elektrogeräten (z. B. dem Geschirrspüler oder der Waschmaschine) stehen. Auch Schäden, die durch das Austreten von Wasser aus einem Aquarium oder Wasserbett entstehen, können über diese Versicherung abgedeckt werden.
Zu beachten ist, dass die Hausratversicherung lediglich den Schaden an der Einrichtung bzw. dem Hausrat absichert, nicht aber Schäden an Böden und Wänden bzw. der schadhaften Stelle an sich. Auch ein Wasserschaden durch andere Arten von Wasser (z. B. Grundwasser) wird nicht durch die Hausratversicherung abgedeckt.
Wird bei einem Wasserschaden das Gebäude selbst angegriffen, kommt die Wohngebäudeversicherung zum Einsatz – das kann die eigene Versicherung oder die des Eigentümers sein, sofern Sie zur Miete wohnen. Wichtig ist dann, dass Sie den Vermieter unverzüglich über den Wasserschaden in Kenntnis setzen.
Die Wohngebäudeversicherung deckt alle Schäden ab, die an der Immobilie selbst oder an fest verbundenen Teilen, z. B. einem Heizkörper, der Badewanne oder der Toilette, durch Leitungs- oder Abwasser entstehen.
Vor allem für Hausverwaltungen interessant: Leer stehende Gebäude, z. B. aufgrund eines Neubaus, saisonbedingt (bei einem Ferienhaus oder –wohnung) oder aufgrund einer Sanierung, lassen sich nicht über die Wohngebäudeversicherung absichern. Auch bei wenig oder vorübergehend nicht genutzten Wohnungen (z. B. aufgrund eines mehrwöchigen Urlaubs) wird ein eventueller Versicherungsfall genauestens geprüft. In jedem Fall muss nachgewiesen werden können, dass wasserführende Einrichtungen regelmäßig auch während des Leerstandes geprüft wurden.
Um die Gefahr eines Wasserschadens während einer längeren Abwesenheit so gering wie möglich zu halten, empfiehlt es sich, im Vorwege alle wasserführenden Anlagen abzudrehen und zu entleeren.
Kommt Ihre Einrichtung durch den Wasserschaden in der Wohnung eines Nachbarn zu schaden, kommt die private Haftpflichtversicherung des Nachbarn zum Einsatz, sofern dieser eine entsprechende Versicherung abgeschlossen hat. Das Gleiche gilt natürlich, wenn die Einrichtung eines Nachbarn durch einen Wasserschaden aus Ihrer Wohnung beschädigt wird – dann greift Ihre private Haftpflichtversicherung.
Ein Wasserschaden, der aufgrund eines Naturereignisses entsteht, z. B. durch eine Überschwemmung, ist über die üblichen Standardversicherungen nicht abgedeckt. Vor allem für Menschen, die in gefährdeten Gebieten leben, kann es darum sinnvoll sein, zusätzlich zur Hausrat- und Wohngebäudeversicherung eine Elementarschadenversicherung abzuschließen. Neben der Absicherung gegen Wasserschäden durch einen Rückstau oder eine Überschwemmung sind Sie damit auch gegen Erdbeben, einen Erdrutsch und Schäden durch Schneedruck und Lawinen versichert
Wir nehmen Ihnen Arbeit ab: Nachdem Sie Ihrer Versicherung den Wasserschaden gemeldet haben, übernehmen wir bei Bronzel auch die Kommunikation mit Ihrem Vermieter und/ oder Ihrer Versicherung.